Fahrzeugbeleuchtung: Was Sie über E-Marken wissen müssen
Die Beleuchtung von Fahrzeugen wie Autos, Motorrädern, Rollern, Bussen, LKWs und Traktoren muss strengen Vorschriften entsprechen. Das bedeutet, dass alle Lampen an der Außenseite eines Fahrzeugs über ein E-Prüfzeichen verfügen müssen. Dieses Zeichen besteht aus dem Buchstaben „E“ gefolgt von einer Zahl und garantiert, dass die Beleuchtung den gesetzlichen Anforderungen für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr entspricht.
Warum ist die E-Marke wichtig?
Die E-Marke dient mehreren Zwecken. Es gewährleistet die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, indem es sicherstellt, dass die Beleuchtung den technischen Standards entspricht. Bei Beleuchtung ohne E-Prüfzeichen kann es zu Fehlfunktionen wie zu hellem Licht oder einem Kurzschluss kommen. Darüber hinaus trägt das E-Prüfzeichen zu einem fairen Wettbewerb bei, da alle Hersteller die gleichen technischen Anforderungen einhalten müssen.
Woran erkennt man eine E-Marke?
Das E-Prüfzeichen ist am Metallrand der Lampe sichtbar. Es besteht aus einem abgeflachten Kreis mit dem Buchstaben „E“, gefolgt von einer Zahl, die angibt, in welchem Land das Produkt zugelassen ist. Für die Niederlande ist dies beispielsweise „E4“. Neben dem E-Prüfzeichen verfügen viele Lampen auch über ein R-Prüfzeichen, das angibt, wofür das E-Prüfzeichen konkret gilt.
Verantwortung des Herstellers
Für die Anbringung des E-Prüfzeichens und die Angabe des Verwendungszwecks ist der Hersteller der Beleuchtung verantwortlich. Das E-Prüfzeichen darf nur verwendet werden, wenn die Lampe von einer anerkannten Stelle, wie zum Beispiel dem RDW in den Niederlanden, zugelassen wurde. Das RDW testet die Lampen nach verschiedenen Kriterien wie Lichtintensität, Wasserdichtigkeit, Lebensdauer und Kurzschluss.
Vertrieb von Fahrzeugbeleuchtung
Der Verkauf von Fahrzeugbeleuchtung für den öffentlichen Straßenverkehr darf nur erfolgen, wenn die Lampe über das E-Prüfzeichen verfügt und der Hersteller die Lampe speziell für diesen Zweck hergestellt hat. Der Hersteller darf das E-Prüfzeichen nur erwähnen, wenn die Lampe zugelassen ist. Es liegt auch in der Pflicht des Herstellers, auf den Verwendungszweck des Produkts hinzuweisen.
Ihre Verantwortung als Autofahrer
Als Fahrer sind Sie für die richtige Beleuchtung Ihres Fahrzeugs verantwortlich. Welche Beleuchtung Sie benötigen, erfahren Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs. Scheinwerfereinheiten sind oft so konstruiert, dass nur die richtige Glühlampe passt. Alle Beleuchtungen an der Außenseite Ihres Fahrzeugs müssen über ein E-Prüfzeichen verfügen. Wenn Sie falsch beleuchtete Lampen haben, können Sie bei einer Inspektion mit einem Bußgeld rechnen.
Halogen-, LED- und Xenon-Beleuchtung
Xenonlampen mit E-Prüfzeichen – also zugelassene Lampen – haben einen Sockel, der in eine Scheinwerfereinheit eingebaut ist, die für Xenonbeleuchtung vorgesehen ist. Der R-Eintrag hierfür ist R99.
LED-Beleuchtung verfügt außerdem über eine spezielle Scheinwerfereinheit. Diese Scheinwerfereinheiten und die dazugehörigen Lampen müssen über ein E-Prüfzeichen verfügen. Hier gilt R128.
Halogenlampen mit H-Sockel müssen über ein E-Prüfzeichen und eine R37-Zulassung verfügen. Bitte beachten Sie: 10R oder R10 haben nichts mit der Lampe zu tun und sind keine korrekte Zulassung für den Zweck, für den die Lampe entwickelt wurde.
LED-Beleuchtungen mit H-Sockel oder „Umrüstsätze“ für Xenon-Lampen verfügen möglicherweise nicht über ein E-Prüfzeichen. Daher dürfen Sie diese Produkte nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwenden.
Ausnahme von der Regel
In manchen Fällen ist für Beleuchtungen kein E-Prüfzeichen erforderlich. Wenn der Hersteller auf der Verpackung angegeben hat, dass die Beleuchtung für eine bestimmte (professionelle) Zielgruppe oder für Fahrzeuge, die unter Artikel 4.2 Absatz 2 der Fahrzeugverordnung fallen, bestimmt ist, darf die Beleuchtung ohne E-Prüfzeichen verkauft werden. Dies gilt beispielsweise für den Einsatz im Rennsport. In diesem Fall ist die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht gestattet. Es obliegt dem Hersteller, den Verwendungszweck klar anzugeben.
Aus den Spezifikationen der betreffenden Artikel geht hervor, ob diese über ein E-Prüfzeichen verfügen.
Bitte beachten Sie: Sie tragen das gesamte Risiko beim Kauf und der Nutzung unserer angebotenen Lampen. Der Einsatz von Beleuchtung auf Privatgrundstücken oder geschlossenen Stromkreisen ist oft kein Problem.